TBM-Plakat Kinderrechte
Am 20. November 1989 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet. Das abgebildete TBM-Plakat enthält die wichtigsten Artikel dieses Übereinkommens in gekürzter Form.
Kinderrechte brauchen Öffentlichkeit
Zeitungsverlage können das von dem weltweit mehrfach ausgezeichneten TBM-Grafiker Guido Schulte gestaltete Plakat mit ihrem Logo versehen und dazu beitragen, dass die Rechte des Kindes im eigenen Verbreitungsgebiet eine große Öffentlichkeit erfahren.
TBM-Empfehlungen:
1.) Schenken Sie das Plakat Kindergärten, Schulen, Kinderärzten und Einzelhändlern.
2.) Initiieren Sie eine Serie, in der die Redaktion beleuchtet, wie es um die Rechte des Kindes in der Region steht. Dazu gehört beispielsweise das Interview mit einem Richter.
3.) Veranstalten Sie einen Malwettbeweb zum Thema. Greifen Sie eines der Kinderrechte heraus und stellen Sie dessen künstlerische Umsetzung zur Aufgabe.
Die Abonauten (selbst 12 Kinder und regelmäßig aktiv, wenn es um Kinderrechte geht,) stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.